Informationen für Privatpatienten

Wir bedanken uns für das Vertrauen, welches Sie in uns setzen, indem Sie zur Behandlung in unsere Praxis kommen.

Immer häufiger kommt es vor, dass Patienten berichten, ihnen sei eine volle Kostenübernahme für eingereichte Honorarforderungen seitens der privaten Krankenversicherung (PKV) abgelehnt worden.

Teilweise erhalten Patienten Schreiben, in denen behauptet wird, der Therapeut sei zu teuer und man könne nur Behandlungen auf Preisniveau des Beihilfesatzes abrechnen.

Das ist ärgerlich, vor allem weil der Patient dann zunächst auf seinen Kosten sitzen bleibt. Es lohnt sich aber, dagegen anzugehen. Denn vorerst ist die PKV zu einer vollen Erstattung verpflichtet.

Hier gibt es eine Übersicht zu den Vergütungssätzen für Privatpatienten, die wir berechnen.


Warum weigern sich manche Krankenkassen, Therapiekosten zu erstatten?

Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen, gibt es zwischen der privaten Versicherung und dem Heilmittelerbringer, also Ihrem Therapeuten, keine amtliche Gebührenordnung, obwohl das oft vermittelt wird. Genau hier liegt das Problem: Die PKV orientiert sich in der Regel an den beihilfefähigen Höchstsätzen. Allerdings wurde bereits mehrfach gerichtlich diskutiert, inwiefern diese Honorierung „angemessen“ ist. Laut einer offiziellen Presseerklärung (2004) des Bundesministeriums des Innern sind die Höchstbeträge der Beihilfesätze für Heilmittel nicht kostendeckend!

Die gesetzlichen Krankenkassen erhöhen jedes Jahr ihre Honorare um wenige Prozent. Die Beihilfeverordnung des Bundes ist im Jahr 2018 zum ersten Mal seit über zwanzig Jahren angepasst worden. Immer noch liegen einige Heilmittelpositionen der Beihilfeverordnungen unter den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Der Physiotherapeut kann über die Preise für seine Leistung, ebenso wie über Dauer, Inhalt und Umfang der Therapie, selbst entscheiden. Die von uns in Rechnung gestellten Preise sind nach betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten und faire Gehälter zahlen zu können.

Wir richten uns nach der GebüTh der Gebührenübersicht für Therapeuten, damit die Preisgestaltung für den Patienten nachvollziehbar und einsehbar ist. Der aktuell gerichtlich anerkannte Höchstsatz liegt beim 2,3-fachen VdEK-Satz (Honorarsätze vom Verband der Ersatzkassen).


Hier einige Tipps bei Abrechnungsproblemen mit Ihrer PKV

 

Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen!

Die bestehende Rechtslage besagt, dass die PKV die Kosten einer „medizinisch notwendigen“, also vom Arzt verordneten, Heilbehandlung tragen muss. Es gibt Tarife, die eine Regelung über die Höhe der Erstattungssätze enthalten. In dem Fall ist ein Selbstbehalt vereinbart.


Reichen Sie Behandlungsvertrag bei Ihrer Krankenkasse ein.

Insbesondere dann, wenn die Höhe der Vergütung vertraglich festgelegt wurde, darf Ihre PKV keine Kostenreduzierung vornehmen. Reichen Sie deswegen unseren Behandlungsvertrag zusammen mit der Abschlussrechnung bei Ihrer Krankenkasse ein.


Als letzten Schritt kann man, wenn nötig, einen Rechtsanwalt benachrichtigen.

In der Vergangenheit ist es häufig schon zu Rechtsstreitigkeiten gekommen, meistens zugunsten des Patienten. In der Regel reicht ein Zweizeiler Ihres Anwalts aus, um eine volle Erstattung zu veranlassen.


Hier gibt es eine Übersicht zu den Vergütungssätzen für Privatpatienten, die wir berechnen.

Ein Wort zum Schluss: Wir fühlen uns einem hohen Qualitätsstandard verpflichtet. Unser Therapeutenteam absolviert daher fortlaufend Weiterbildungen, um auf dem aktuellsten Stand der medizinischen Kenntnisse zu sein. Zudem wollen wir sicherstellen, dass die Therapeuten sich ausreichend Zeit für Sie nehmen können. Bei uns steht Qualität, nicht Quantität im Vordergrund und Ihr Wohlergehen an erster Stelle!